Anträge mit Prüfungen verknüpfen
Anträge können direkt mit einem Noteneintrag in einer Prüfung verknüpft werden, sodass eine direkte Verbindung zum Antrag besteht. Das erleichtert die Bearbeitung von Anträgen, die eine Verbindung zur Prüfung haben, z.B. für eine Prüfungseinsicht oder um einen Nachteilsausgleich geltend zu machen. Für Studierende und Dozierende sind die Verknüpfungen nicht sichtbar.
Für die Verknüpfung an der Prüfung stehen alle vom Studierenden eingereichten Anträge zur Verfügung. Es können mehrere Anträge mit einer Prüfung verknüpft werden. Die Verknüpfung zu einem Antrag kann wieder entfernt werden.
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